Allgemeine Einkaufsbedingungen

ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN der Ferro Plus GmbH (nachfolgend: FPG)

I. Allgemeines

  1. Für unsere Bestellungen gelten ausschließlich die nachstehenden Einkaufsbedingungen. Ergänzungen sowie von den nachstehenden Einkaufsbedingungen abweichende Verkaufsbedingungen des Auftragnehmers gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Dies gilt anlog für Änderungen dieser Bedingungen. Bedingungen des Auftragnehmers in dessen AGB oder Auftragsbestätigung wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Vorbehaltlose Annahme von Auftragsbestätigungen oder Lieferungen, sowie deren Bezahlung bedeutet keine Anerkennung abweichender Bedingungen des Auftragnehmers.

  2. Mit erstmaliger Lieferung zu den vorliegenden Einkaufsbedingungen erkennt der Lieferant ihre ausschließliche Geltung auch für alle weiteren Bestellungen an.

  3. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Auftragsnehmer zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

  4. Wir sind berechtigt, unsere Bestellung kostenfrei zu widerrufen, wenn Sie uns diese nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt unverändert bestätigen.

II. Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

  1. Preiserhöhungsvorbehalte bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von FPG.

  2. Zahlungs- und Skontofristen laufen ab Rechnungseingang, jedoch nicht vor Eingang der Ware bzw. bei Leistungen nicht vor deren Abnahme und, sofern Dokumentationen oder ähnliche Unterlagen zum Leistungsumfang gehören, nicht vor deren vertragsgemäßer Übergabe an FPG.

III. Lieferfristen, Lieferumfang, Gefahrübergang

  1. Vereinbarte Fristen für die Lieferungen und Leistungen sind verbindlich. Sind Verzögerungen zu erwarten oder eingetreten, so haben Sie uns sofort schriftlich zu benachrichtigen.

  2. Liefern oder leisten Sie auch nicht innerhalb einer von uns gesetzten Nachfrist, sind wir berechtigt, auch ohne Androhung, die Annahme abzulehnen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Zum Rücktritt sind wir auch dann berechtigt, wenn Sie die Verzögerung nicht verschuldet haben. Die uns durch Ihren Verzug, insbesondere durch eine deshalb notwendige anderweitige Eindeckung, entstehenden Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.

  3. Das Recht, eine vereinbarte Vertragsstrafe wegen nicht gehöriger Erfüllung zu verlangen (§ 341 BGB), behalten wir uns bis zur Schlusszahlung vor.

  4. Gerät der AN mit der Erfüllung seiner Verpflichtung in Verzug, ist mit Ablauf jeden Werktages des Verzugs eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2% des Netto-Vertragspreises, höchstens aber 5% des Netto-Vertragspreises verwirkt, die auf einen etwaigen Schadenersatz angerechnet wird.

  5. Teillieferungen sind nur bei ausdrücklicher Zustimmung durch FPG zulässig; Mehr- oder Minderlieferungen sind nur im handelsüblichen Rahmen gestattet.

  6. Bei vereinbarter Lieferung „ab Werk“ sind uns rechtzeitig die Abmessungen und das Gewicht mitzuteilen

  7. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizufügen, der unsere Bestellnummer sowie die Bezeichnung des Inhalts nach Art und Menge angibt.

  8. Bei Geräten sind eine technische Beschreibung und eine Gebrauchsanleitung kostenlos mitzuliefern.

IV. Gewährleistung, Schadensersatz, Verjährung

  1. Die Lieferung hat frei von Sach- und Rechtsmängeln zu erfolgen und muß den anerkannten Regeln der Technik und den vertraglich vereinbarten Eigenschaften, Normen sowie den Sicherheits-, Arbeitsschutz-, Unfallverhütungs- und sonstigen Vorschriften entsprechen.

  2. Bei Vorliegen eines Mangels stehen FPG die gesetzlichen Rechte und Ansprüche zu.

  3. FPE hat die Lieferung innerhalb angemessener Frist auf etwaige Mängel hin zu untersuchen und ggf. gegenüber dem Verkäufer zu rügen. Die Rüge ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von zehn Werktagen, gerechnet ab Wareneingang oder bei verborgenen Mängel ab Entdeckung, dem Verkäufer zugeht.

V. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

  1. Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, ist Erfüllungsort für die Zahlung und die Lieferung der Geschäftssitz von FPG.

VI. Rechnungen, Zahlungen

  1. Rechnungen sind uns mit separater Post einzureichen; sie müssen unsere Bestellnummer angeben.

  2. Zahlungen bedeuten keine Anerkennung der Lieferung oder Leistung als vertragsgemäß. Bei fehlerhafter oder unvollständiger Lieferung oder Leistung sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, Zahlungen auf Forderungen aus der Geschäftsbeziehung in angemessenem Umfang bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten.

  3. Die Abtretung Ihrer Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen.